ESMA stuft Vorhersagemarkt-Verträge als Finanzinstrumente unter dem EU-Verbot ein
Felix Vogel13. Juli 2026
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat festgestellt, dass bestimmte Verträge auf Vorhersagemärkten als Finanzinstrumente und nicht als Glücksspielprodukte einzustufen sind. Diese Einordnung unterstellt die Verträge dem bestehenden Verbot der Europäischen Union für Binäroptionen an Kleinanleger.
Regulatorische Einordnung und Einschränkungen für Kleinanleger
Nach den Vorschriften der MiFID II werden alle Verträge, die einen Aktienwert, einen Index, einen Zinssatz, eine Währung oder eine Rohware nachverfolgen, als Derivate behandelt. Die Aufsichtsbehörde hat klargestellt, dass die Abrechnung in Kryptowährungen oder die Einstufung als Nutzer für professionelle Kunden diesen Status nicht verändert. Folglich ist die Anbietung dieser Instrumente an Kleinanleger innerhalb der EU nun ausdrücklich verboten.
Marktzulassung und Auswirkungen auf den Sektor
Gibraltar ist derzeit die einzige Rechtsordnung, die aktiv Lizenzen an Betreiber von Vorhersagemärkten vergibt. Unternehmen wie ADI Predictstreet und WagerWire verfügen über eine aktive Genehmigung in diesem Territorium. Marktteilnehmer, die in den Sektor expandieren, müssen nun die regulatorische Grenze zwischen Finanzderivaten und Glücksspielprodukten berücksichtigen.
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