Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat festgestellt, dass bestimmte Verträge auf Vorhersagemärkten als Finanzinstrumente und nicht als Glücksspielprodukte einzustufen sind. Diese Einordnung unterstellt die Verträge dem bestehenden Verbot der Europäischen Union für Binäroptionen an Kleinanleger.
ESMA stuft Vorhersagemarkt-Verträge als Finanzinstrumente unter dem EU-Verbot ein
Felix Vogel
13. Juli 2026
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